Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Brand Fundament, Inhaber: Marlon Köstel
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Brand Fundament, Inhaber: Marlon Köstel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Erstellung, Pflege und ggf. des Hostings von Webseiten nach dem Baukastenprinzip, im Bereich digitaler Geschäftsprozesse, Informationstechnologie, Online-Marketing sowie sonstigen individuell vereinbarten Leistungen. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Die allgemeinen Rahmenbedingungen werden durch diese AGB bestimmt, während die Leistungsbeschreibung die konkreten, individuell vereinbarten Leistungen festlegt. 2.2 Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Auftrag, insbesondere der Leistungsbeschreibung. 2.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots (Auftrag) des Auftragnehmers durch den Kunden zustande. Die Annahme des Kunden muss schriftlich oder durch eine digitale Signatur erfolgen. 3.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend; weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung aus dem Auftrag (Pauschalvergütung und/oder monatliche Entgelte). 5.2 50 % der Gesamtvergütung der Pauschalvergütung sind bei Beauftragung, d.h. nach Vertragsschluss innerhalb von sieben Tagen zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % der Gesamtvergütung sind nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung durch den Kunden fällig. Nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung wird der Auftragnehmer dem Kunden die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von sieben Tagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig. 5.3 Mit der Pauschalvergütung und/oder monatlichen Entgelten sind sämtliche, vereinbarte Leistungen des Auftragnehmers abgegolten. Darüber hinaus gehende Änderungswünsche sind nicht von der vereinbarten Vergütung abgedeckt. Für Änderungswünsche und Mehraufwand vereinbaren die Parteien eine zusätzliche Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung. Die Höhe einer zusätzlichen Pauschalvergütung oder einer Stundenvergütung ist in der Leistungsbeschreibung vereinbart. 5.4 Monatliche Pauschalen sind jeweils zum Monatsbeginn fällig, es erfolgt eine monatliche Abrechnung. 5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig. 5.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
6. Auslagen
6.1 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden die Domain registriert, das Website- Hosting, ein Https-Zertifikat beauftragt, Bilder, Inhalte und Themes etc. erwirbt, stellt der Auftragnehmer dies dem Kunden zusätzlich in Rechnung. Weitere Spesen sind nicht vereinbart. 6.2 Monatliche Vergütungen und Auslagen wird der Auftragnehmer dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen. Auch diese Rechnungen sind innerhalb von zehn Banktagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für laufende Leistungen sechs Monate ab Vertragsschluss. 7.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. 7.3 Nach automatischer Vertragsverlängerung kann mit einer Frist von einem Monat der Vertrag schriftlich gekündigt werden. 7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Nutzungsrechte
8.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte dahingehend ein, dass dem Kunden die einfache Nutzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung gestattet ist, weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 8.2 Für Softwareprodukte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Auftragnehmer; der Auftragnehmer verschafft insoweit keine eigenen Rechte. 8.3 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden alle Zugangs- und Vertragsdaten jeweils unverzüglich zur Verfügung. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
9. Haftung
9.1 Die Haftung wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und der Übernahme einer Garantie. 9.2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung, sofern diese vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Informationspflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. 9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die technische Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Performance oder die inhaltliche Richtigkeit von Diensten Dritter (z.B. Hosting-Anbieter, Software-Plattformen). Für Störungen oder Ausfälle solcher Dienste übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. 9.5 Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
10. Referenznennung
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden, dessen Firma, Projektbezeichnung sowie die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen in geeigneter Weise als Referenz in eigenen Marketing-, Vertriebs- oder Kommunikationsmaßnahmen zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Broschüren, Pitch-Dokumenten, in sozialen Netzwerken oder auf Veranstaltungen. 10.2 Die Referenznennung kann dabei auch die Nutzung von Marken, Logos oder Firmennamen des Kunden in digitaler oder gedruckter Form umfassen, sofern deren Darstellung dem üblichen Branchenstandard entspricht und dem Kunden zumutbar ist. 10.3 Eine darüber hinausgehende werbliche oder inhaltlich vertiefende Darstellung (z.B. Fallstudien, Testimonials, konkrete Projektergebnisse) bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Kunden.
11. Datenschutz und Datensicherheit
11.1 Datenschutz Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die jederzeit auf unserer Website abrufbar ist. 11.2 Auftragsverarbeitung Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde bleibt in diesem Fall Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts; der Anbieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden zu verarbeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen. 11.3 Einsatz von Unterauftragnehmern Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern diese ihrerseits die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und – soweit erforderlich – ein Vertrag über Auftragsverarbeitung abgeschlossen wurde. 11.4 Pflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung von Analyse-, Trackingtools oder Social-Media-Plug- ins auf seinen eigenen Webseiten die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Hinweise bereitzustellen und ggf. Einwilligungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Cookies oder vergleichbaren Technologien, für die nach § 25 TDDDG eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein kann. Der Kunde ist selbst für die Sicherung der Daten sowie der Websiteinstallation verantwortlich. Der Dienstleister bietet bei gesonderter Vereinbarung ein Back-up/eine Parallelinstallation zur Sicherung an bzw. beauftragt diese beim Website-Hostingprovider.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 12.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. 12.3 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB. 12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
Version August 2025
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